Degenhardt
Systemische Beratung im Gesundheitswesen
Pflegestufen
Jeder Versicherte hat Anspruch auf Unterstützung aus der Sozialversicherung, sobald er einen gewissen
Pflegebedarf hat. Voraussetzung ist, dass der Bedarf voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr andauert
und der Umfang des Pflegebedarfs mehr als 45 Minuten am Tag beträgt.
Nach der zeitlichen Bemessung richtet sich die Höhe der Pflegestufe. Hierbei wird der tatsächliche Bedarf der pflegebedürftigen Person zugrunde gelegt.
Für Personen mit eingeschränkter Alterskompetenz nach §45 SGB XI gibt es darüber hinaus noch die Möglichkeit zusätzlich Betreuungsgeld zu beantragen. Der Betreuungsbetrag beträgt ist unabhängig von einer Pflegestufe.
Pflegestufe beantragen
Der Antrag auf eine Pflegestufe kann formlos erfolgen. Die meisten Pflegeversicherungen haben aber Formulare für die Anträge. Häufig sollen schon beim Antrag Angaben zum Pflegebedarf gemacht werden. Diese Angaben sind allerdings freiwillig und haben keinen Einfluß auf die Einstufung.
Sie können wählen, ob Sie die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen wollen, die Leistung selbst erbringen oder beides kombinieren wollen.Was tun, wenn die Pflegestufe abgelehnt wird?
Nicht immer wird dem Antrag auf eine Pflegestufe auch zugestimmt. Es kommt vor, dass der Gutachter des Medizinischen Dienstes den Pflegezustand anders einschätzt, als der Antragsteller. In dem Fall hat der Antragsteller die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.
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